Die Steuerbehörden werden im ersten Quartal des Jahres 2016, die Steuerformulare versenden.
Da wie für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung erledigen, bitten wir Sie, uns die leeren Formulare, zusammen mit den notwendigen Unterlagen, zuzustellen. Wir werden die Terminplanung für die Einreichung mit der Steuerbehörde regeln.
Allgemeiner Einreichungstermin für Selbstständigerwerbende ist meist bis Ende März 2016 je nach Kanton auch bis zum 15. Mai 2016. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte dem Deckblatt des Steuerformulars.
Fristverlängerungen werden bis zum 15. November 2016 in einzelnen Kanton sogar bis zum 31. Dezember 2016 gewährt und Kosten mindestens CHF 40.--. Wir werden rechtzeitig für Sie Verlängerungen beantragen, wenn wir nicht im Besitze der Unterlagen sind um die Steuererklärungen zu erstellen.
Wie üblich haben wir eine Checkliste erstellt, die Ihnen hilft, die notwendigen Unterlagen zur Steuererklärung zusammenzustellen.
Wie bisher können Schuldzinsen nur noch abgezogen werden, wenn die entsprechenden Bescheinigungen beigelegt werden. Zinsbelastungen oder Zinsgutschriften der Steuerverwaltung sind steuerwirksam, weshalb wir Sie um Zustellung von Kopien der Steuerabrechnungen mit Datierung im Jahre 2015 bitten.
Unsere Checkliste finden Sie als PDF File auf unserer Homepage beim Ordner Formulare.